{"id":279,"date":"2014-09-21T08:17:00","date_gmt":"2014-09-21T06:17:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bs-s.at\/Product_Page\/wp\/?page_id=279"},"modified":"2021-05-02T20:14:31","modified_gmt":"2021-05-02T19:14:31","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/supanz.org\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-overflow:visible;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h3><strong>1. G\u00fcltigkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr mit der zu FN 318788 g protokollierten Supanz GmbH, (im Folgenden: Supanz) gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind verbindlich f\u00fcr den gesamten gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsverkehr mit Supanz, auch wenn darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird, insbesondere auch f\u00fcr den Kauf von Software und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen \u00fcber Online-Shops.<\/p>\n<p>Supanz erbringt f\u00fcr den Auftraggeber Dienstleistungen in der Informationstechnologie und den Betrieb von Hardware- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service-\/Wartungsvertr\u00e4ge (Service Level Agreements) und Lizenzvertr\u00e4ge. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Supanz schriftlich anerkannt wurden.<\/p>\n<h3><strong>2. Angebote<\/strong><\/h3>\n<p>Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als bindend bezeichnet werden.<\/p>\n<h3><strong>3. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<\/strong><\/h3>\n<p>Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Supanz schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>4. Leistung und Pr\u00fcfung<\/strong><\/h3>\n<p>Der genaue Umfang der Dienstleistungen von Supanz ist im jeweiligen Auftrag\/Vertrag und Service-\/Wartungsvertrag bzw. Lizenzvertrag mit dem Auftraggeber festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Supanz die Leistungen w\u00e4hrend der bei Supanz \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten laut Vertrag sowie \u00fcber den Online-Shop.<\/p>\n<ol>\n<li>Gegenstand eines Auftrages kann sein (beispielhafte Aufz\u00e4hlung):\n<ul>\n<li>Ausarbeitung und Umsetzung von Organisations-Konzepten<\/li>\n<li>Global- und Detailanalysen<\/li>\n<li>Erstellung von Individualprogrammen<\/li>\n<li>Implementierung von Standard-Programmen<\/li>\n<li>Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte<\/li>\n<li>Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung)<\/li>\n<li>Telefonische Unterst\u00fctzung<\/li>\n<li>Technische Beratung<\/li>\n<li>Fachliche Beratung<\/li>\n<li>Schulungen<\/li>\n<li>Sonstige Dienstleistungen<\/li>\n<li>Lizenzierung von Standardsoftware<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Die Ausarbeitung individueller Organisations-Konzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.<\/li>\n<li>Die Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen bzw. f\u00fcr die Dienstleistungen, die zu erbringen sind, um bedungene Ergebnisse zu erreichen, ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Supanz gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<\/li>\n<li>Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bzw. Entwicklungen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme sp\u00e4testens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit anhand der von Supanz akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 4.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Dienstleistung\/Entwicklung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Entwicklung\/Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Entwicklung\/Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert Supanz zu melden, die um rascheste M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Entwicklungen\/Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.<\/li>\n<li>Bei Bestellung von Standard-Programmen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<\/li>\n<li>Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4\u00df Leistungsbeschreibung tats\u00e4chlich oder juristisch unm\u00f6glich ist, ist Supanz verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausf\u00fchrung m\u00f6glich wird, kann Supanz die Ausf\u00fchrung ablehnen. Ist die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des Auftraggebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist Supanz berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit Supanz angefallenen Kosten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.<\/li>\n<li>Grundlage der f\u00fcr die Leistungserbringung von Supanz eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Auftraggebers, wie er auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Auftraggebers eine \u00c4nderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologien erforderlich, wird Supanz auf Wunsch des Auftraggebers ein entsprechendes Angebot unterbreiten.<\/li>\n<li>Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulungen und Erkl\u00e4rungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Schulungsleistungen sind grunds\u00e4tzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung.<\/li>\n<li>Supanz ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu \u00e4ndern, wenn keine Beeintr\u00e4chtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.<\/li>\n<li>Leistungen durch Supanz, die vom Auftraggeber \u00fcber den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Auftraggeber nach tats\u00e4chlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei Supanz g\u00fcltigen S\u00e4tzen verg\u00fctet. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Leistungen au\u00dferhalb der bei Supanz \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeit, das Analysieren und Beseitigen von St\u00f6rungen und Fehlern, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder sonstige nicht von Supanz zu vertretende Umst\u00e4nde entstanden sind.<\/li>\n<li>Sofern Supanz auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Vertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Dritten zustande. Supanz ist nur f\u00fcr die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>5. Preise, Steuern und Geb\u00fchren<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag\/Vertrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle von Supanz. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterst\u00fctzung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Zeitaufwand, die nicht von Supanz zu vertreten sind, werden nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet.<\/li>\n<li>Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen bzw tats\u00e4chlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Reise- bzw Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Zus\u00e4tzlich werden die Reise- und \u00dcbernachtungsspesen vom Auftraggeber nach tats\u00e4chlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung dieser Spesen erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>6. Liefertermin\/Erf\u00fcllungszeitpunkt<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Supanz ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<\/li>\n<li>Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Supanz angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 4.3. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Supanz nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug seitens Supanz f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<li>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist Supanz berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>7. Zahlung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Die vom Auftraggeber zu bezahlenden Verg\u00fctungen und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag\/Vertrag, Service-\/Wartungsvertrag oder Lizenzvertrag. Die von Supanz gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten, die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.<\/li>\n<li>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist Supanz berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.<\/li>\n<li>Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch Supanz. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen Supanz, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinn-Entgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist Supanz berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und \u00fcbergebene Akzepte f\u00e4llig zu stellen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<\/li>\n<li>Supanz ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Auftraggeber in angemessener H\u00f6he abh\u00e4ngig zu machen.<\/li>\n<li>Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Verg\u00fctungen nach der Leistungserbringung, laufende Verg\u00fctungen monatlich im Voraus verrechnet. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Supanz \u00fcber sie verf\u00fcgen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Supanz berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen f\u00fcr unternehmensbezogene Gesch\u00e4fts in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz (\u00a7 352 UGB) und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Auftraggebers 14 Tage \u00fcberschreiten, ist Supanz berechtigt, s\u00e4mtliche Leistungen einzustellen. Supanz ist \u00fcberdies berechtigt, das Entgelt f\u00fcr alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allf\u00e4lliger Zahlungsfristen sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/li>\n<li>Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit einer von Supanz anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.<\/li>\n<li>Alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgesch\u00e4ftsgeb\u00fchren oder Quellensteuern \u2013 hier vor allem das Reverse-Charge-System (RCS) [=\u00dcbergang der Steuerschuld auf den Leistungsempf\u00e4nger, das in allen EU-L\u00e4ndern gilt], tr\u00e4gt der Auftraggeber. Sollte Supanz f\u00fcr solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber Supanz schad- und klaglos halten. Bez\u00fcglich Reverse-Charge-System behalten wir uns vor, Umsatzsteuer zus\u00e4tzlich in Rechnung zu stellen, wenn und soweit wir f\u00fcr diese in Anspruch genommen werden.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist damit einverstanden, Rechnungen auf dem elektronischen Weg zu erhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>8. Urheberrecht und Nutzung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Das Urheberrecht und alle Werknutzungsrechte an den vereinbarten Arbeitsergebnissen (Entwicklungen, Programmen, Dokumentationen etc.) stehen Supanz bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich die nicht exklusive, nicht \u00fcbertragbare Werknutzungsbewilligung, die Software bzw. sonstige Arbeitsergebnisse nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschlie\u00dflich zu eigenen Zwecken, nur f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl an Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden. Dar\u00fcber hinaus gehende Nutzungsrechte an der Software oder den Arbeitsergebnissen erwirbt der Lizenznehmer nicht. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software oder sonstige Arbeitsergebnisse (ausgenommen die fl\u00fcchtige oder begleitende Vervielf\u00e4ltigung gem\u00e4\u00df \u00a7 41a Urheberrechtsgesetz) zu vervielf\u00e4ltigen oder zu verbreiten. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von Supanz zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<\/li>\n<li>Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>9. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Soweit dem Auftraggeber von Supanz Softwareprodukte \u00fcberlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen erm\u00f6glicht wird, wird dem Auftraggeber die nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschr\u00e4nkte Werknutzungsbewilligung erteilt, die Softwareprodukte in unver\u00e4nderter Form zu benutzen.<\/li>\n<li>Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist entweder je SAP-System-Installationsnummer oder f\u00fcr jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf &#8220;Stand-Alone-PCs&#8221; ist f\u00fcr jeden PC eine Lizenz erforderlich.<\/li>\n<li>F\u00fcr die, dem Auftraggeber von Supanz, \u00fcberlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.<\/li>\n<li>Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten \u00fcbertragen. Die Rechte des Auftraggebers nach den \u00a7\u00a7 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeintr\u00e4chtigt.<\/li>\n<li>Alle dem Auftraggeber von Supanz \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, d\u00fcrfen weder vervielf\u00e4ltigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.<\/li>\n<li>Die Nutzung der BS-S Software Eigenentwicklungen der Supanz GmbH ist in separaten Lizenzvertr\u00e4gen geregelt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>10. R\u00fccktrittsrecht<\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Supanz ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.<\/li>\n<li>H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit von Supanz liegen, entbinden Supanz von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.<\/li>\n<li>Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Supanz m\u00f6glich. Ist Supanz mit einem Storno einverstanden, so hat Supanz das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>11. Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4ngel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Entwicklungen bzw. Individualsoftware nach Programmabnahme gem\u00e4\u00df Pkt. 4.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche von Supanz zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von Supanz durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden von Supanz gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Entwicklungs\u00e4nderungen, Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<\/li>\n<li>Ferner \u00fcbernimmt Supanz keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), auf Transportsch\u00e4den oder Sch\u00e4den, die aus St\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen oder Unterbrechungen im Zuge der \u00dcbermittlung resultieren, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch Supanz.<\/li>\n<li>Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>12. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen, die f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen durch Supanz erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich au\u00dferdem, alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Erf\u00fcllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von Supanz enthalten sind.<\/li>\n<li>Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, stellt der Auftraggeber die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Supanz erforderlichen Netzkomponenten, Anschl\u00fcsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellfl\u00e4chen f\u00fcr Anlagen, Arbeitspl\u00e4tze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualit\u00e4t (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verf\u00fcgung. Jedenfalls ist der Auftraggeber f\u00fcr die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen f\u00fcr den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Auftraggeber f\u00fcr die Raum- und Geb\u00e4udesicherheit, unter anderem f\u00fcr den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Auftraggeber ist f\u00fcr besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen R\u00e4umlichkeiten selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Supanz Weisungen &#8211; gleich welcher Art &#8211; zu erteilen und wird alle W\u00fcnsche bez\u00fcglich der Leistungserbringung ausschlie\u00dflich an den von Supanz benannten Ansprechpartner herantragen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten s\u00e4mtliche von Supanz zur Durchf\u00fchrung des Auftrages ben\u00f6tigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Supanz geforderten Form zur Verf\u00fcgung und unterst\u00fctzt Supanz auf Wunsch bei der Problemanalyse und St\u00f6rungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsauftr\u00e4gen und der Abstimmung der Dienstleistungen. \u00c4nderungen in den Arbeitsabl\u00e4ufen beim Auftraggeber, die \u00c4nderungen in den f\u00fcr den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen k\u00f6nnen, bed\u00fcrfen der vorherigen Abstimmung mit Supanz hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.<\/li>\n<li>Soweit dies nicht ausdr\u00fccklich im Leistungsumfang von Supanz enthalten ist, wird der Auftraggeber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten f\u00fcr eine Netzanbindung sorgen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von Supanz erforderlichen Passw\u00f6rter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber wird die an Supanz \u00fcbergebenen Daten und Informationen zus\u00e4tzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Besch\u00e4digung jederzeit rekonstruiert werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Supanz in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Supanz und\/oder die durch Supanz beauftragten Dritten f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die an der Vertragserf\u00fcllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserf\u00fcllung mitwirken.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Supanz erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glicher Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpl\u00e4ne f\u00fcr die von Supanz zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und\/oder Kosten zu den jeweils geltenden S\u00e4tzen gesondert verg\u00fcten.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von Supanz eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls \u00fcberlassenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig behandeln; der Auftraggeber haftet gegen\u00fcber Supanz f\u00fcr jeden Schaden.<\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>13. Change Requests<\/strong><\/h3>\n<p>Beide Vertragspartner k\u00f6nnen jederzeit \u00c4nderungen des Leistungsumfangs verlangen (&#8220;Change Request&#8221;). Eine gew\u00fcnschte \u00c4nderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00c4nderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die M\u00f6glichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsg\u00fcltige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.<\/p>\n<h3><strong>14. Leistungsst\u00f6rungen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Supanz verpflichtet sich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt Supanz die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualit\u00e4tsstandards, ist Supanz verpflichtet, mit der M\u00e4ngelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df und mangelfrei zu erbringen, indem nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchf\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gem\u00e4\u00df Punkt 12.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur M\u00e4ngelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen F\u00e4llen gelten die von Supanz erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glichen Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. Supanz wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber wird Supanz bei der M\u00e4ngelbeseitigung unterst\u00fctzen und alle erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Aufgetretene M\u00e4ngel sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich (postalisch oder per E-Mail) Supanz zu melden. Den durch eine versp\u00e4tete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<li>Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr allf\u00e4llige Lieferungen von Hardware- oder Softwareprodukten bzw. Entwicklungen von Supanz an den Auftraggeber. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr solche Lieferungen und Leistungen betr\u00e4gt 6 Monate. F\u00fcr allf\u00e4llige dem Auftraggeber vom Supanz \u00fcberlassene Hardware- oder Softwareprodukte bzw. Entwicklungen Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gew\u00e4hrleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung beh\u00e4lt sich Supanz das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hardware- und Softwareprodukten vor.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>15. Vertragsstrafe<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Supanz ist verpflichtet, die im Service-\/Wartungsvertrag genannten Erf\u00fcllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Priorit\u00e4ten einzuhalten. Sollte Supanz die Wiederherstellung der im Service-\/Wartungsvertrag genannten Zeitlimits \u00fcberschreiten, hat Supanz pro angefangener Stunde der \u00dcberschreitung, P\u00f6nalen bis zur tats\u00e4chlichen Wiederherstellung (Erf\u00fcllung) an den Auftraggeber laut Service-\/Wartungsvertrag zu bezahlen.<\/li>\n<li>Die oben, genannten P\u00f6nalen sind pro Jahr der H\u00f6he nach mit 50% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten p\u00f6nalwirksame \u00dcberschreitungen eintreten, sind diese Supanz unverz\u00fcglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.<\/li>\n<li>Kann Supanz die im Service-\/Wartungsvertrag genannten Erf\u00fcllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nicht einhalten, weil Fremdverschulden eines Dritten (z.B. Lieferant zu Supanz) vorliegt (z.B. Internet- bzw. Datenverbindung eines Providers f\u00e4llt aus oder Hardwaresch\u00e4den bzw. Programmfehler, die von Dritten zu verantworten sind), ist Supanz berechtigt, etwaige P\u00f6nalforderung an den verantwortlichen Dritten weiterzuleiten bzw. sich an diesem im Regressweg schadlos zu halten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>16. Haftung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Supanz haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, sofern Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgesch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen Supanz ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Ist die Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten abweichend von Punkt 16.1. nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis max. 10% der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,00 je Schadensfall. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder vom Auftraggeber nachzuweisender grober Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend gehaftet wird.<\/li>\n<li>Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den \u2013 wie beispielweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter \u2013 wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/li>\n<li>Sofern Supanz das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt Supanz diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten.<\/li>\n<li>Personensch\u00e4den sind vom Geltungsbereich aller in diesem Vertrag festgelegten Haftungsbeschr\u00e4nkungen ausgenommen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>17. Loyalit\u00e4t<\/strong><\/h3>\n<p>Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.<\/p>\n<p>Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.<\/p>\n<h3><strong>18. Personal<\/strong><\/h3>\n<p>Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des Auftraggebers von Supanz \u00fcbernommen werden, ist dar\u00fcber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.<\/p>\n<h3><strong>19. Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Supanz wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die f\u00fcr den Datenschutz im Verantwortungsbereich von Supanz erforderlichen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen treffen. Supanz verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a715 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/li>\n<li>Supanz ist nicht verpflichtet, die Zul\u00e4ssigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu pr\u00fcfen. Die Zul\u00e4ssigkeit der \u00dcberlassung von personenbezogenen Daten an Supanz sowie der Verarbeitung solcher Daten durch Supanz ist vom Auftraggeber sicherzustellen.<\/li>\n<li>Supanz ergreift alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen, um die an den Standorten von Supanz gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggebers gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu sch\u00fctzen. Supanz ist jedoch nicht daf\u00fcr verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.<\/li>\n<li>Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Gesch\u00e4ftsfall auch an Unterauftragnehmer von Supanz, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>20. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h3>\n<p>Soweit und solange Verpflichtungen infolge h\u00f6herer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzes\u00e4nderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverf\u00fcgbarkeit von Produkten oder Dienstleistungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.<\/p>\n<h3><strong>21. Laufzeit des Vertrags<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner und\/oder durch Eingang der vereinbarten Bezahlung sowie Aktivierung des Lizenzschl\u00fcssels (bei Lizenzvertr\u00e4gen) in Kraft und l\u00e4uft auf unbestimmte Zeit soweit in den Vertr\u00e4gen nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 6 Monaten, fr\u00fchestens aber zum Ende der im Service-\/Wartungsvertrag oder Lizenzvertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gek\u00fcndigt werden.<\/li>\n<li>Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der K\u00fcndigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, er\u00f6ffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von H\u00f6herer Gewalt f\u00fcr einen Zeitraum von l\u00e4nger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.<\/li>\n<li>Supanz ist \u00fcberdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu k\u00fcndigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung ge\u00e4ndert haben und Supanz aus diesem Grund die Fortf\u00fchrung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.<\/li>\n<li>Bei Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche ihm von Supanz \u00fcberlassene Unterlagen und Dokumentationen an Supanz zur\u00fcckzustellen.<\/li>\n<li>Auf Wunsch unterst\u00fctzt Supanz bei Vertragsende den Auftraggeber zu den jeweiligen bei Supanz geltenden Stundens\u00e4tzen bei der R\u00fcckf\u00fchrung der Dienstleistungen auf den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten.<\/li>\n<li>Supanz h\u00e4lt fest, dass g\u00fcltige Vertr\u00e4ge auf allf\u00e4llige Rechtsnachfolger \u00fcbergehen bzw. \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>22. Sonstiges<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Eine allf\u00e4llige Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeintr\u00e4chtigt die Wirksamkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine wirksame bzw. durchsetzbare Bestimmung, die der unwirksamen bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich m\u00f6glichst nahe kommt.<\/li>\n<li>Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen f\u00e4llen oder veranlassen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<\/li>\n<li>Jede Verf\u00fcgung \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Supanz ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggebers auf ein mit Supanz verbundenes Unternehmen zu \u00fcbertragen.<\/li>\n<li>Supanz ist berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.<\/li>\n<li>Soweit nicht anders vereinbart, kommt auf das Vertragsverh\u00e4ltnis ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht zur Anwendung; die Anwendung des IPRG und des UN-Kaufrechts ist, auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz der Supanz GmbH (in Klagenfurt am W\u00f6rthersee) als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.<\/li>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ausschlie\u00dflich in der vorliegenden deutschen Fassung authentisch und Grundlage der Vertragsbeziehung. Soweit diese AGB auch in weiteren Sprachen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, ist dies lediglich ein Service f\u00fcr internationale Kunden, macht die jeweilige \u00dcbersetzung jedoch nicht zur Vertragsgrundlage.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>23. Besondere Bedingungen f\u00fcr den Kauf von Software \u00fcber Online-Shops<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Vertr\u00e4ge mit Supanz werden ausschlie\u00dflich in deutscher Sprache geschlossen.<\/li>\n<li>Vor Abschluss der Bestellung hat der Auftraggeber die M\u00f6glichkeit, die Details seiner Bestellung nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen und allf\u00e4llige Fehleingaben zu korrigieren.<\/li>\n<li>Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Supanz kommt\n<ol>\n<li>im Falle der Zahlungsart \u201eZahlung mit Kreditkarte\u201c mit dem Anklicken des Buttons \u201eJetzt Zahlen\u201c,<\/li>\n<li>im Falle der Zahlungsart \u201eZahlung auf Ziel\u201c durch das Anklicken des Buttons \u201eJetzt bestellen\u201c zustande. \/ der \u00dcbermittlung der Bestellbest\u00e4tigung durch Supanz \/ dem Download der Software zustande.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Die \u00dcbermittlung der Software erfolgt in jedem Fall erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto des Lizenzgebers.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Supanz speichert die Bestelldaten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat seinerseits die M\u00f6glichkeit, die Details seiner Bestellung im Rahmen des Bestellvorgangs zu speichern.<\/li>\n<li>Im Falle der Zahlungsabwicklung \u00fcber einen Zahlungsdienstleister (zB PayPal, Paylife) hat der Lizenznehmer gegebenenfalls auch die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dieser Dienstleister zu akzeptieren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Download als PDF:\u00a0<a href=\"\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Supanz_AGB.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Supanz GmbH<\/a><\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-overflow:visible;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"content-type":"","jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v21.4 - 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